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Überprüfung eines Gebäudes; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 22
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
49 Wörter, Seiten 229-229

20,00 €

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Ein subjektiv-öffentliches Recht auf Überprüfung des Nachbargebäudes, um gelagerte Gegenstände zu erfassen und die andauernde Wohnnutzung zu überprüfen, ist aus § 6 Abs 2 nö BauO 2014 nicht ableitbar.

  • § 6 Abs 2 nö BauO
  • LVwG Nö, 15.07.2019, LVwG-AV-140/002-2019
  • § 35 nö BauO
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • BBL-Slg 2019/199
  • Baurecht
  • Überprüfung eines Gebäudes
  • § 34 nö BauO

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