


Überprüfung eines Gebäudes; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 22
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 49 Wörter, Seiten 229-229
20,00 €
inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download




-
Ein subjektiv-öffentliches Recht auf Überprüfung des Nachbargebäudes, um gelagerte Gegenstände zu erfassen und die andauernde Wohnnutzung zu überprüfen, ist aus § 6 Abs 2 nö BauO 2014 nicht ableitbar.
-
- § 6 Abs 2 nö BauO
- LVwG Nö, 15.07.2019, LVwG-AV-140/002-2019
- § 35 nö BauO
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- BBL-Slg 2019/199
- Baurecht
- Überprüfung eines Gebäudes
- § 34 nö BauO
Ein subjektiv-öffentliches Recht auf Überprüfung des Nachbargebäudes, um gelagerte Gegenstände zu erfassen und die andauernde Wohnnutzung zu überprüfen, ist aus § 6 Abs 2 nö BauO 2014 nicht ableitbar.
- § 6 Abs 2 nö BauO
- LVwG Nö, 15.07.2019, LVwG-AV-140/002-2019
- § 35 nö BauO
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- BBL-Slg 2019/199
- Baurecht
- Überprüfung eines Gebäudes
- § 34 nö BauO