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Heft 10, Oktober 2022, Band 36
Überprüfungsverfahren; Rechtsmittelverfahren; Äußerungsmöglichkeit; Verzinsung Zuzahlungsbetrag
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 36
- Rechtsprechung, 1626 Wörter
- Seiten 589-591
- https://doi.org/10.33196/wbl202210058901
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inkl MwSt§ 225e Abs 4 AktG ist insoweit teleologisch zu reduzieren, als ein Rekurs (RevRekurs) eines Antragstellers den übrigen Antragstellern nicht zuzustellen ist. Diese haben auch kein Recht, dazu eine Rekursbeantwortung (RevRekursbeantwortung) zu erstatten.
Die ausgeschlossenen Gesellschafter haben für den Zuzahlungsbetrag Anspruch auf Zinsen in Höhe von zwei Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung folgenden Tag bis zwei Monate nach dem Tag der Veröffentlichung des Beschlusses in der Ediktsdatei. Für den darauffolgenden Zeitraum sind Zinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes geschuldet. Es kommt einheitlich der Verzugszinssatz des § 1000 Abs 1 ABGB zur Anwendung.
- § 2 GesAusG
- LG Wels, 31.12.2020, 35 Fr 954/17m-197
- § 6 GesAusG
- § 225e AktG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OGH, 02.02.2022, 6 Ob 148/21i
- OLG Linz, 05.05.2021, 6 R 47/21f-224
- WBl-Slg 2022/174
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