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Übertragung einer Liegenschaft gegen Rente

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 38
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
3016 Wörter, Seiten 39-43

30,00 €

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Wird ein Wirtschaftsgut gegen eine Rente übertragen, welche als angemessene Gegenleistung angesehen werden kann, liegt eine Gegenleistungsrente vor. Wird hingegen ein Wirtschaftsgut gegen eine Rente übertragen, die nicht als angemessene Gegenleistung qualifiziert werden kann, muss von einer freiwilligen Zuwendung bzw einer Unterhaltsrente iSd § 20 Abs 1 Z 4 EStG 1988 ausgegangen werden. In Bezug auf Renten, die nicht aus Anlass der Übertragung eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils vereinbart werden, gilt diese Beurteilung auch für die Rechtslage des EStG 1988 idF BGBl I 106/1999.

  • Lenneis, Christian
  • § 20 Abs 1 Z4
  • VwGH, 28.06.2023, Ra 2022/13/0103, Abweisung der Rev als unbegründet
  • BFG, Zl RV/7104150/2020
  • WOBL-Slg 2025/8
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 18 Abs 1 Z 1 EStG
  • § 29 Z 1 EStG
  • § 16 Abs 1 Z 1 EStG

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