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Endfellner, Clemens

Übertragung stiller Reserven bei Privatstiftungen

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Privatstiftungen können aufgedeckte stille Reserven aus der Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft unter bestimmten Voraussetzungen auf die Anschaffungskosten einer neuen Körperschaft übertragen. Laut BFG kann diese Übertragungsmöglichkeit entgegen den StiftR auch für Gesellschafterzuschüsse in Anspruch genommen werden, die nach der Einzahlung des Nennkapitals geleistet werden, aber schon anlässlich der Gründung der Tochtergesellschaft von der Privatstiftung verbindlich zugesagt wurden. Auch dies ist ein Anschaffungsvorgang, sodass aufgedeckte stille Reserven auf den Zuschuss an die Tochtergesellschaft übertragen werden können; dies vermindert die steuerlichen Anschaffungskosten der Beteiligung entsprechend.

  • Endfellner, Clemens
  • AFS 2014, 96
  • Steuerrecht
  • § 13 Abs 4 KStG
  • BFG, 25.04.2014, RV/5100126/2012

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