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Überwachungspflicht des Insolvenzgerichts gegenüber dem Insolvenzverwalter

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Die Überwachungspflicht des Insolvenzgerichts erfasst alle Tätigkeitsbereiche des Insolvenzverwalters. Auch die Weisungsbefugnis des Insolvenzgerichts ist zumindest grundsätzlich umfassend. Die Überwachungs- und Weisungsbefugnis des Insolvenzgerichts ist nicht auf den „operativen Bereich der Insolvenzverwaltertätigkeit“ beschränkt. Dem Gericht ist es jedenfalls zB auch möglich, im Fall der Säumnis eines Insolvenzverwalters mit dem Abschluss des Verfahrens, insbesondere mit der Vorlage von Schlussrechnung und Verteilungsentwurf, eine Weisung zu erteilen.

  • JBL 2022, 113
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • OLG Wien, 27.04.2021, 6 R 39/21f
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 84 IO
  • Zivilverfahrensrecht
  • OGH, 03.08.2021, 8 Ob 80/21d
  • HG Wien, 15.01.2021, 4 S 139/13p
  • Arbeitsrecht

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