


Überwiegen der Interessen der Beschwerdeführerin und ihres Kindes an der Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens trotz Verwirklichung des Versagungsgrundes des § 21 Abs 6 NAG
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 11
- Inhalt:
- Materienrecht
- Umfang:
- 2532 Wörter, Seiten 363-367
20,00 €
inkl MwSt




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Durch den unrechtmäßigen Verbleib im Bundesgebiet nach dem Ablauf der Gültigkeit des Visums wird der Versagungsgrund gemäß § 11 Abs 1 Z 5 NAG iVm § 21 Abs 6 NAG verwirklicht. Das Kindeswohl muss in solch einer Entscheidung bei der Interessensabwägung gemäß Art 8 EMRK beachtet werden, selbst dann, wenn es sich um eine Entscheidung über die Mutter handelt.
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- § 46 Abs 1 Z 2 NAG
- § 21 NAG
- Art 8 EMRK
- ZVG-Slg 2024/52
- § 11 Abs 3 NAG
- § 11 Abs 1 Z 5 NAG
- § 8 Abs 1 Z 2 NAG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- VwG Wien, 01.08.2023, VGW-151/063/3878/2023
Durch den unrechtmäßigen Verbleib im Bundesgebiet nach dem Ablauf der Gültigkeit des Visums wird der Versagungsgrund gemäß § 11 Abs 1 Z 5 NAG iVm § 21 Abs 6 NAG verwirklicht. Das Kindeswohl muss in solch einer Entscheidung bei der Interessensabwägung gemäß Art 8 EMRK beachtet werden, selbst dann, wenn es sich um eine Entscheidung über die Mutter handelt.
- § 46 Abs 1 Z 2 NAG
- § 21 NAG
- Art 8 EMRK
- ZVG-Slg 2024/52
- § 11 Abs 3 NAG
- § 11 Abs 1 Z 5 NAG
- § 8 Abs 1 Z 2 NAG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- VwG Wien, 01.08.2023, VGW-151/063/3878/2023