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Überwiegen der Interessen der Beschwerdeführerin und ihres Kindes an der Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens trotz Verwirklichung des Versagungsgrundes des § 21 Abs 6 NAG

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 11
Inhalt:
Materienrecht
Umfang:
2532 Wörter, Seiten 363-367

20,00 €

inkl MwSt

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Artikel Überwiegen der Interessen der Beschwerdeführerin und ihres Kindes an der Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens trotz Verwirklichung des Versagungsgrundes des § 21 Abs 6 NAG in den Warenkorb legen

Durch den unrechtmäßigen Verbleib im Bundesgebiet nach dem Ablauf der Gültigkeit des Visums wird der Versagungsgrund gemäß § 11 Abs 1 Z 5 NAG iVm § 21 Abs 6 NAG verwirklicht. Das Kindeswohl muss in solch einer Entscheidung bei der Interessensabwägung gemäß Art 8 EMRK beachtet werden, selbst dann, wenn es sich um eine Entscheidung über die Mutter handelt.

  • § 46 Abs 1 Z 2 NAG
  • § 21 NAG
  • Art 8 EMRK
  • ZVG-Slg 2024/52
  • § 11 Abs 3 NAG
  • § 11 Abs 1 Z 5 NAG
  • § 8 Abs 1 Z 2 NAG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • VwG Wien, 01.08.2023, VGW-151/063/3878/2023

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