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Umbau einer ehemaligen Tankstelle im Wohnungseigentum in zwei Wohnungen und ein Büro; Änderung der Zugangssituation; Interessenabwägung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 23
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
640 Wörter, Seiten 107-108

20,00 €

inkl MwSt

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Schon die Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Miteigentümer allein steht nach § 16 Abs 2 Z 1 WEG einer geplanten Änderung entgegen. Wenn für eine Änderung auch allgemeine Teile der Liegenschaft in Anspruch genommen werden, verlangt § 16 Abs 2 Z 2 WEG, dass die Änderung entweder der Übung des Verkehrs entspricht oder einem wichtigen Interesse des Wohnungseigentümers dienen muss. Eine Abwägung der Interessen des die Änderung beabsichtigenden Wohnungseigentümers gegen die Interessen der übrigen Wohnungseigentümer an der Unterlassung der Änderung ist aber nicht vorzunehmen

  • § 16 WEG
  • Interessenabwägung
  • OGH, 18.12.2019, 5 Ob 153/19i
  • Baurecht
  • Änderung der Zugangssituation
  • BBL-Slg 2020/85
  • Umbau einer ehemaligen Tankstelle im Wohnungseigentum in zwei Wohnungen und ein Büro

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