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Umfang der Gleichbehandlungspflicht bei subsidiär Schutzberechtigten

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 4
Inhalt:
Judikatur - Materienrecht
Umfang:
1639 Wörter, Seiten 133-136

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Die umfassende Gleichbehandlungspflicht kommt nur denjenigen EU/EWR-Bürgern und Schweizer Staatsangehörigen zu, die ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch genommen haben (Unionsbürgerrichtlinie 2004/38/EG). Für ihre Familienangehörigen ist das Vorhandensein eines abgeleiteten Freizügigkeitsrechts erforderlich.

Die StatusRL 2011/95/EU zeigt die klare Absicht, dass bei subsidiär Schutzberechtigten die Gleichbehandlungspflicht nicht denselben Umfang haben sollte, wie bei Flüchtlingen, sondern sich auf ein geringeres Niveau von Leistungen beziehen sollte.

  • § 5 MSG NÖ
  • 32004L0038 Unionsbürger-RL, Art 2, Art 3, Art 7, Art 16, Art 29
  • ZVG-Slg 2017/12
  • 32011L0095 Status-RL, Art 29
  • § 52 Abs 1 NAG
  • LVwG Niederösterreich, 07.12.2016, LVwG-AV-1062/001-2016
  • § 51 NAG
  • § 53a NAG
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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