


Umfang der Gleichbehandlungspflicht bei subsidiär Schutzberechtigten
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 4
- Inhalt:
- Judikatur - Materienrecht
- Umfang:
- 1639 Wörter, Seiten 133-136
20,00 €
inkl MwSt




-
Die umfassende Gleichbehandlungspflicht kommt nur denjenigen EU/EWR-Bürgern und Schweizer Staatsangehörigen zu, die ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch genommen haben (Unionsbürgerrichtlinie 2004/38/EG). Für ihre Familienangehörigen ist das Vorhandensein eines abgeleiteten Freizügigkeitsrechts erforderlich.
Die StatusRL 2011/95/EU zeigt die klare Absicht, dass bei subsidiär Schutzberechtigten die Gleichbehandlungspflicht nicht denselben Umfang haben sollte, wie bei Flüchtlingen, sondern sich auf ein geringeres Niveau von Leistungen beziehen sollte.
-
- § 5 MSG NÖ
- 32004L0038 Unionsbürger-RL, Art 2, Art 3, Art 7, Art 16, Art 29
- ZVG-Slg 2017/12
- 32011L0095 Status-RL, Art 29
- § 52 Abs 1 NAG
- LVwG Niederösterreich, 07.12.2016, LVwG-AV-1062/001-2016
- § 51 NAG
- § 53a NAG
- Verwaltungsverfahrensrecht
Die umfassende Gleichbehandlungspflicht kommt nur denjenigen EU/EWR-Bürgern und Schweizer Staatsangehörigen zu, die ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch genommen haben (Unionsbürgerrichtlinie 2004/38/EG). Für ihre Familienangehörigen ist das Vorhandensein eines abgeleiteten Freizügigkeitsrechts erforderlich.
Die StatusRL 2011/95/EU zeigt die klare Absicht, dass bei subsidiär Schutzberechtigten die Gleichbehandlungspflicht nicht denselben Umfang haben sollte, wie bei Flüchtlingen, sondern sich auf ein geringeres Niveau von Leistungen beziehen sollte.
- § 5 MSG NÖ
- 32004L0038 Unionsbürger-RL, Art 2, Art 3, Art 7, Art 16, Art 29
- ZVG-Slg 2017/12
- 32011L0095 Status-RL, Art 29
- § 52 Abs 1 NAG
- LVwG Niederösterreich, 07.12.2016, LVwG-AV-1062/001-2016
- § 51 NAG
- § 53a NAG
- Verwaltungsverfahrensrecht