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Heft 4, August 2017, Band 2017
Umfang der Konzession ist auch bei der Befugnisprüfung zu beachten
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 2017
- Judikatur, 3100 Wörter
- Seiten 208-212
- https://doi.org/10.33196/rpa201704020801
20,00 €
inkl MwStDie Berechtigung zur Leistungserbringung und somit die vergaberechtliche Befugnis richtet sich stets nach den einschlägigen gewerberechtlichen Bestimmungen des Herkunftslandes bzw. auf die im Herkunftsland zur Ausführung der betreffenden Leistung erforderliche Berechtigung.
Die zahlenmäßige Beschränkung der Fahrzeuge im Gelegenheitsverkehrs-Gesetz stellt eine Beschränkung der Konzession dar, die auch bei der Prüfung der Befugnis nach § 71 BVergG 2006 zu berücksichtigen ist.
- Lehner, Beatrix
- § 71 BVergG
- Eignung
- Befugnis
- § 15 Abs 1 GelverkG
- Konzession
- Zeitpunkt des Vorliegens der Eignung
- § 69 BVergG
- § 1 GelverkG
- § 2 GelverkG
- RPA 2017, 208
- VwGH, 01.02.2017, Ra 2016/04/0002Ra 2016/04/0003, „Schulbusbetrieb für SchülerInnen mit Behinderung in Wien“
- Feststellungsantrag
- § 3 Abs 1 GelverkG
- § 70 Abs 1 BVergG
- Vergaberecht
- § 5 Abs 1 GelverkG
- § 2 KFG
- § 4 GelverkG
- § 129 Abs 1 BVergG