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Umfang der Vertretungsbefugnis
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 34
- Rechtsprechung, 1158 Wörter
- Seiten 299-300
- https://doi.org/10.33196/wbl202005029901
30,00 €
inkl MwStDer VwGH vertritt die Auffassung, dass die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Organe als zur Erhebung eines Rechtsmittels bzw einer Beschwerde berechtigt anzusehen sind, wenn die ordnungsgemäß kundgemachten Organisationsnormen der juristischen Person von einer „Vertretung nach außen schlechthin“ sprechen. Auf anderweitige, bloß die Willensbildung im Innenverhältnis behandelnde Normen ist in einem solchen Fall nicht zurück zu greifen. Binden die Organisationsnormen der juristischen Person das Handeln der zur Vertretung berufenen Organe nach außen jedoch an eine Mitwirkung anderer Organe, kann von einer Befugnis „zur Vertretung nach außen schlechthin“ nicht gesprochen werden.
- § 9 AVG
- VwGH, 19.12.2019, Ra 2019/07/0099
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2020/100
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