


Umfang des aus der fehlenden Zustimmung zu einer genehmigungspflichtigen Maßnahme resultierenden Entfernungsanspruchs des Vermieters
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 38
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2394 Wörter, Seiten 61-63
30,00 €
inkl MwSt




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Aus dem Umstand, dass der als eine wesentliche Veränderung mangels Zustimmung des Vermieters zu beseitigende Überbau unter Verwendung von Fundamenten errichtet worden war, ist keine Verpflichtung zur Entfernung auch dieser Fundamente abzuleiten, wenn es für diese Veränderung nach § 9 Abs 1 MRG mangels Wesentlichkeit keiner Zustimmung bedarf.
Es liegt im Rahmen der von der Rsp entwickelten Grundsätze, dass die Anbringung von Schraubfundamenten, die lediglich von einem Gemisch aus Erde, Stein und Ziegelbruch, nicht aber Beton umgeben sind, mangels fixer Verankerung im Boden keine wesentliche Veränderung des Bestandgegenstands bildet.
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- OGH, 02.04.2024, 5 Ob 131/23k, Zurückweisung des ordentlichen Revisionsrekurses
- LGZ Graz, 5 R 128/22p
- BG Deutschlandsberg, 18 Msch 3/20z
- WOBL-Slg 2025/10
- Miet- und Wohnrecht
- § 523 ABGB
- § 9 MRG
Aus dem Umstand, dass der als eine wesentliche Veränderung mangels Zustimmung des Vermieters zu beseitigende Überbau unter Verwendung von Fundamenten errichtet worden war, ist keine Verpflichtung zur Entfernung auch dieser Fundamente abzuleiten, wenn es für diese Veränderung nach § 9 Abs 1 MRG mangels Wesentlichkeit keiner Zustimmung bedarf.
Es liegt im Rahmen der von der Rsp entwickelten Grundsätze, dass die Anbringung von Schraubfundamenten, die lediglich von einem Gemisch aus Erde, Stein und Ziegelbruch, nicht aber Beton umgeben sind, mangels fixer Verankerung im Boden keine wesentliche Veränderung des Bestandgegenstands bildet.
- OGH, 02.04.2024, 5 Ob 131/23k, Zurückweisung des ordentlichen Revisionsrekurses
- LGZ Graz, 5 R 128/22p
- BG Deutschlandsberg, 18 Msch 3/20z
- WOBL-Slg 2025/10
- Miet- und Wohnrecht
- § 523 ABGB
- § 9 MRG