


Umfang des Rechts auf Information iS des § 50 Abs 1 StPO iVm Art 6 Abs 3 lit a EMRK und Geltendmachung eines Verstoßes dagegen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 6
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 2040 Wörter, Seiten 356-358
20,00 €
inkl MwSt




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Mag auch grundsätzlich die bloße Möglichkeit der Akteneinsicht als „Unterrichtung über die Anklage“ nicht ausreichen, gilt dies nicht, wenn der Beschuldigte auf diesem Weg informiert zu werden verlangt.
Erfolgreiche Geltendmachung eines Verstoßes gegen Art 6 Abs 3 lit a EMRK in einem nicht auf ein Erkenntnis des EGMR gestützten Erneuerungsantrag setzt voraus, dass der Erneuerungswerber erklärt, weshalb die ihm (unzureichend) erteilte Information eine sinnvolle Verteidigung nicht ermöglichte.
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- Wiesinger, Bernd
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- OGH, 29.01.2019, 11 Os 127/18p11 Os 128/18k
- Art 6 Abs 3 lit a EMRK
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST-Slg 2019/38
- § 50 Abs 1 StPO
Mag auch grundsätzlich die bloße Möglichkeit der Akteneinsicht als „Unterrichtung über die Anklage“ nicht ausreichen, gilt dies nicht, wenn der Beschuldigte auf diesem Weg informiert zu werden verlangt.
Erfolgreiche Geltendmachung eines Verstoßes gegen Art 6 Abs 3 lit a EMRK in einem nicht auf ein Erkenntnis des EGMR gestützten Erneuerungsantrag setzt voraus, dass der Erneuerungswerber erklärt, weshalb die ihm (unzureichend) erteilte Information eine sinnvolle Verteidigung nicht ermöglichte.
- Wiesinger, Bernd
- OGH, 29.01.2019, 11 Os 127/18p11 Os 128/18k
- Art 6 Abs 3 lit a EMRK
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST-Slg 2019/38
- § 50 Abs 1 StPO