



Umfang einer Architektenvollmacht
- Originalsprache: Deutsch
- BBLBand 21
- Rechtsprechung, 90 Wörter
- Seiten 37-37
20,00 €
inkl MwStEin mit der gesamten Bauausführung beauftragter Architekt ist bevollmächtigt alle Rechtsgeschäfte zu schließen, die für die Bauausführung erforderlich sind und die mit der anvertrauten Verwaltung gewöhnlich verbunden sind. Durch die Verwaltungsvollmacht sind jedoch weder außerordentliche Verwaltungsmaßnahmen, noch Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung, die aber nicht gewöhnlich mit der betreffenden Verwaltungsart verbunden sind, gedeckt. Die Bevollmächtigung zur Prüfung und Freigabe der Teil- und Schlussrechnungen umfasst daher nicht den Abschluss eines Vergleichs zu Lasten des Auftraggebers in Höhe von € 25.000,- „schwarz“ für Rechnungspositionen, die nach Prüfung objektiv unberechtigt waren.
- § 1002 ABGB
- BBL-Slg 2018/33
- OGH, 28.09.2017, 8 Ob 78/17d
- Baurecht
- Umfang einer Architektenvollmacht
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