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Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Heft 4, Dezember 2017, Band 2017
Umfang und Auslegung eines vertraglichen Gewährleistungsausschlusses
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 2017
- Judikatur, 1191 Wörter
- Seiten 167-169
- https://doi.org/10.33196/zrb201704016701
20,00 €
inkl MwStFür die Reichweite einer generell formulierten Ausschlussvereinbarung spielt es eine wesentliche Rolle, ob es bloß um gewöhnlich vorausgesetzte oder eigens vereinbarte, also zugesicherte Eigenschaften geht. Während die erste Fallgruppe vom Ausschluss erfasst wird, haftet der Verkäufer bei Zusage bestimmter Eigenschaften der Sache auch im Fall eines vereinbarten Ausschlusses der Gewährleistung.
Die Rechtsprechung bejaht die Zulässigkeit eines vertraglichen Verzichts auf Gewährleistungsansprüche sogar bei verborgenen Mängeln, jedenfalls aber dann, wenn der Mangel für den Käufer – etwa durch Besichtigung sowie Informationsaufnahme – erkennbar gewesen wäre.
Der Umfang eines Gewährleistungsausschlusses ist durch Auslegung im Einzelfall (§§ 914 f ABGB) nach der Absicht der Parteien und der Übung des redlichen Verkehrs zu ermitteln.
- Stibi, Dieter
- gewöhnlich vorausgesetzte oder eigens vereinbarte Eigenschaft
- Zusage der Mangelfreiheit
- Gewährleistung
- Übung des redlichen Verkehrs
- Gewährleistungsausschluss
- OGH, 25.10.2016, 4 Ob 197/16y
- Absicht der Parteien
- ZRB 2017, 167
- Gewährleistungsverzicht
- Auslegung
- Baurecht
- Reichweite einer generell formulierten Ausschlussvereinbarung
- § 922 ABGB