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Umqualifizierung eines Werkvertrages in einen Dienstvertrag

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Im Falle einer Umqualifizierung eines als freier Dienstvertrag oder Werkvertrag bezeichneten Vertrages in ein Dienstverhältnis, das einem Dienstrechtsgesetz für öffentlich Bedienstete unterliegt, hat die Entlohnung nach den jeweils geltenden zwingenden Vorschriften zu erfolgen. Die Rechtsfolgen eines Sondervertrages können nicht im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung herbeigeführt werden. Für den Bereich von zwingendem Recht ist ein Rechtsfolgenirrtum unbeachtlich.

  • § 36 VBG
  • LG Klagenfurt, 13.09.2019, 34 Cga 21/19-19
  • OLG Graz, 17.09.2020, 6 Ra 29/20m-23
  • § 8 K-LVBG
  • § 871 ABGB
  • § 914 ABGB
  • OGH, 24.02.2021, 9 ObA 119/20w
  • WBl-Slg 2021/93
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 1151 ABGB

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