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Heft 4, November 2020, Band 2020
Umweltinformationen für alle
- Originalsprache: Deutsch
- JURIDIKUM Band 2020
- merk.würdig, 1533 Wörter
- Seiten 418-421
- https://doi.org/10.33196/juridikum202004041801
10,00 €
inkl MwStDer Zugang zu Umweltinformationen ist in Österreich – in Umsetzung der UmweltinformationsRL und der Aarhus-Konvention – im Umweltinformationsgesetz (UIG) des Bundes und der entsprechenden landesrechtlichen Normen geregelt. Diese ermöglichen der Öffentlichkeit niederschwellige und umfassende Auskunftsrechte gegenüber der Verwaltung. Sowohl der Begriff der Umweltinformationen als auch jener der Verwaltung sind dabei breit gefasst. Das UIG durchbricht damit die ansonsten zumeist restriktive Auskunftspraxis der Verwaltung, es kommt einem Recht auf Informationsfreiheit nahe.
- Schamschula, Gregor
- Pentz, Eva
- Umweltinformationen
- Auskunftspflichtgesetz
- UIG
- Gesundheit
- Art 20 B-VG
- Aarhus-Konvention
- Umweltinformationsrichtlinie
- § 1 UIG
- Informationsfreiheit
- Umweltinformationsgesetz
- JURIDIKUM 2020, 418
- Amtsgeheimnis
- Rechtsphilosophie und Politik
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