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Umwidmung in Bauland; keine Baulandeignung; Schadenersatz; Verzichtsverträge zwischen Gemeinde und Umwidmungswerber; Nichtigkeit

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Im Bereich der Flächenwidmung besteht kein Spielraum für privatrechtliches Handeln.

Macht die Gemeinde die Umwidmung eines Grundstücks vom Verzicht des Umwidmungswerbers auf Schadenersatzansprüche gegen die Gemeinde, die sich aus der Beschaffenheit und dem Untergrund der Parzelle ergeben könnten, abhängig, liegt darin ein Verstoß gegen das Legalitätsprinzip des Art 18 B-VG, der die Nichtigkeit des Verzichtsvertrags nach sich zieht.

Hat die Gemeinde eine ausreichende Überprüfung der Eignung der Grundfläche zur Bebauung unterlassen, kann sie das daraus resultierende Risiko nicht auf den Umwidmungswerber überwälzen, indem sie ihm eine Verzichtserklärung auf allfällige Ersatzansprüche gegen die Gemeinde abverlangt.

  • BBL-Slg 2013/106
  • Verzichtsverträge zwischen Gemeinde und Umwidmungswerber
  • Art 18 B-VG
  • § 9 Abs 5 tir VAG
  • Nichtigkeit
  • Schadenersatz
  • Umwidmung in Bauland
  • keine Baulandeignung
  • Baurecht
  • § 879 Abs 1 ABGB
  • OGH, 23.01.2013, 3 Ob 181/12g

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