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(Un)-Wirksamkeit eines Umlaufbeschlusses, wenn der Minderheit nicht ausreichende Gelegenheit zur Äußerung gegeben wird
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 29
- Rechtsprechung, 592 Wörter
- Seiten 182-183
- https://doi.org/10.33196/wobl201605018201
30,00 €
inkl MwStAuch ein schriftlicher Umlaufbeschluss (etwa in Form einer Unterschriftenliste) kommt erst dann wirksam zustande, wenn allen Wohnungseigentümern zuvor ausreichend Gelegenheit zur Äußerung gegeben wird, und zwar auch jenen mit einer voraussichtlich als Minderheit chancenlosen Gegenposition.
- LG Salzburg, 22 R 215/15v
- § 24 Abs 1 WEG
- BG Salzburg, 32 C 1081/14i
- § 31 Abs 1 WEG
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 23.11.2015, 5 Ob 206/15b, Zurückweisung der Revision
- WOBL-Slg 2016/60
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