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(Un)Zulässigkeit des Rechtswegs bei vereinsrechtlichen Streitigkeiten

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
GESBand 2017
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
700 Wörter, Seiten 260-261

9,80 €

inkl MwSt

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Die Nichteinhaltung des vereinsinternen Instanzenzugs begründet eine temporäre Unzulässigkeit des Rechtswegs und kann daher vom Gericht auch ohne entsprechenden Einwand der beklagten Partei von Amts wegen geprüft und aufgegriffen werden.

In der Klage ist konkret darzulegen, warum trotz Vorliegens einer Vereinsstreitigkeit der Rechtsweg offen ist.

Bei der Frage, ob eine Streitigkeit aus dem Vereinsverhältnis vorliegt, handelt es sich um eine rechtliche Beurteilung.

  • Streitigkeit aus Vereinsverhältnis
  • § 8 VereinsG
  • Zulässigkeit des Rechtswegs
  • Gesellschaftsrecht
  • Schlichtungseinrichtung
  • GES 2017, 260
  • OGH, 29.05.2017, 6 Ob 80/17h

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