


Unbefristeter Mietvertrag mit Weitergaberecht zur Errichtung von Superädifikaten; keine Sittenwidrigkeit einer Bauführungsklausel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 24
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 938 Wörter, Seiten 250-252
20,00 €
inkl MwSt




-
Die Kündigungsbeschränkungen des MRG gelten analog für die Miete von Grundstücken zur Errichtung von Wohn- und Geschäftsräumen. Eine Vereinbarung, wonach der Bestandnehmer und dessen Rechtsnachfolger während der Dauer eines unbefristeten Bestandverhältnisses an einer Liegenschaft berechtigt ist, auf der Liegenschaft Gebäude (Superädifikate) zu errichten und für jeglichen gewerblichen Zweck zu nutzen, umfasst auch das Recht des Rechtsnachfolgers des Bestandnehmers ein vom ursprünglichen Bestandnehmer errichtetes Superädifikat auf eigene Kosten für Geschäftszwecke umzubauen oder abzubrechen sowie neue Gebäude für geschäftliche Zwecke auf eigene Kosten auf der Bestandliegenschaft zu errichten.
-
- Unbefristeter Mietvertrag mit Weitergaberecht zur Errichtung von Superädifikaten
- keine Sittenwidrigkeit einer Bauführungsklausel
- § 435 ABGB
- BBL-Slg 2021/233
- OGH, 27.07.2021, 5 Ob 116/21a
- Baurecht
- § 879 Abs 1 2. Fall ABGB
Die Kündigungsbeschränkungen des MRG gelten analog für die Miete von Grundstücken zur Errichtung von Wohn- und Geschäftsräumen. Eine Vereinbarung, wonach der Bestandnehmer und dessen Rechtsnachfolger während der Dauer eines unbefristeten Bestandverhältnisses an einer Liegenschaft berechtigt ist, auf der Liegenschaft Gebäude (Superädifikate) zu errichten und für jeglichen gewerblichen Zweck zu nutzen, umfasst auch das Recht des Rechtsnachfolgers des Bestandnehmers ein vom ursprünglichen Bestandnehmer errichtetes Superädifikat auf eigene Kosten für Geschäftszwecke umzubauen oder abzubrechen sowie neue Gebäude für geschäftliche Zwecke auf eigene Kosten auf der Bestandliegenschaft zu errichten.
- Unbefristeter Mietvertrag mit Weitergaberecht zur Errichtung von Superädifikaten
- keine Sittenwidrigkeit einer Bauführungsklausel
- § 435 ABGB
- BBL-Slg 2021/233
- OGH, 27.07.2021, 5 Ob 116/21a
- Baurecht
- § 879 Abs 1 2. Fall ABGB