



Unbegründeter Austritt – Urlaubsersatzleistung
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 36
- Rechtsprechung, 2002 Wörter
- Seiten 351-353
- https://doi.org/10.33196/wbl202206035101
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inkl MwStDer in § 10 Abs 2 UrlG normierte Entfall des Anspruches auf Urlaubsersatzleistung bei unbegründetem Austritt des Arbeitnehmers steht im Widerspruch zu Art 7 Abs 2 Arbeitszeit RL 2003/88 EG und ist nicht mehr anzuwenden.
Art 31 Abs 2 GRC kommt unmittelbare Wirkung zu. Daraus ergibt sich ein Anspruch auf Urlaubsersatzleistung auch bei unberechtigtem Austritt des Arbeitnehmers auf Grundlage des unionsrechtlichen Mindesturlaubs von vier Wochen.
Die Regelung eines KollV für Arbeiter, wonach ein Anspruch auf Sonderzahlungen entfällt, wenn ein Arbeitnehmer entlassen wird, ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt oder die Kündigungsfrist nicht einhält, ist rechtswirksam. Eine planwidrige Gesetzeslücke, die eine Analogie zu § 16 AngG rechtfertigen würde, liegt nicht vor.
- § 16 AngG
- OGH, 22.02.2022, 8 ObA 99/21y
- WBl-Slg 2022/97
- § 82a GewO
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 14 lit g KollV Gastgewerbe/Arbeiter
- Art 7 Abs 2 RL des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung
- OLG Linz, 18.11.2019, 11 Ra 64/19i-16
- Art 31 Abs 2 GRC
- § 10 Abs 2 UrlG
- LG Linz, 05.07.2019, 10 Cga 34/19f-12
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