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Zeitschrift für öffentliches Recht

Heft 1, März 2012, Band 67

Pfersmann, Otto

Unconstitutional constitutional amendments: a normativist approachUnconstitutional constitutional amendments: a normativist approach

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Können Elemente der Verfassung verfassungswidrig sein? Und was wären die rechtlichen Folgen? Einige Gerichtshöfe haben sich mit solchen Hypothesen befasst, aber nur wenige haben bisher Verfassungsbestimmungen wirklich aufgehoben. Die akademische Debatte hierzu bleibt hoch kontroversiell und überzeugende Erklärungen für die eine oder die andere Lösung werden weiterhin gesucht.

Dieser Beitrag versucht eine Analyse sowohl vom Standpunkt der Rechtstheorie als auch des Verfassungsvergleichs aus der Perspektive des Analytischen Normativismus. Er behauptet, dass diese Perspektive eine bessere Analyse der zugrunde liegenden Fragen wie der nach komplexen Normenhierachien erlaubt, und Lösungsmöglichkeiten für verschieden gelagerte Fälle wie die von Österreich, Frankreich, Deutschland oder Israel biete.

Üblicherweise wird die Verfassung als ein Block an der Spitze der Rechtsordnung wahrgenommen. Was dies konkret bedeutet, bleibt aber oft rätselhaft oder unklar. Wenn etwas über diesem höchsten Element existieren würde, könnte dies einerseits von einer moralischen Warte betrachtet werden, andererseits den Prinzipien eines rechtlichen Realismus folgend, also als reine Frage des case-law.

Der hier vorgestellte Ansatz, zu fragen, ob es verschiedene Ebenen von Normen gibt und welche normativen Beziehungen zwischen ihnen existieren, ist im Prinzip ein Rechtspositivistischer: Es können mehrere Schichten oberhalb dessen liegen, was gemeinhin als Primärrecht verstanden wird, wenn Gesetze verschiedene Entstehungsbedingungen aufweisen. Das schwierigste Problem ist dann, zu erkennen, ob diese Unterschiede unterschiedliche derogatorische Kraft bewirken, die eine Annullierung fehlerhafter Gesetze auf niedrigerer Ebene erlaubt. Solche Strukturen finden sich im zeitgenössischen Recht immer häufiger, und um sie besser zu beschreiben, verwenden wir das Konzept des Nicht-äquivalenten Polymorphismus.

Die Frage, ob und inwieweit Gerichte die Kompetenz haben, Verfassungsbestimmungen auf niedriger Ebene zu annullieren ist derzeit in Verfassungen nicht geregelt. Sie kann – und sollte – nichtsdestoweniger durch Methoden der Verfassungsinterpretation beantwortet werden.

  • Pfersmann, Otto