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Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Heft 3, September 2014, Band 2014
Und wieder einmal: Warnpflicht oder Prüfpflicht
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 2014
- Judikatur, 2575 Wörter
- Seiten 137-141
- https://doi.org/10.33196/zrb201403013701
20,00 €
inkl MwStDas Ausmaß der Pflicht zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben und Weisungen des Werkbestellers richtet sich nach den Fachkenntnissen, die der Werkunternehmer zu vertreten hat und nach der Zumutbarkeit der Durchführung solcher Prüfungsmaßnahmen.
„Offenbar“ im Sinn des § 1168a ABGB ist der Mangel eines Stoffs nicht nur dann, wenn er in die Augen fällt und jedermann sogleich erkennbar ist, sondern auch dann, wenn der Mangel bei der auf Seite des Unternehmers vorausgesetzten Fachkenntnis bei sachgemäßer Behandlung des Stoffs und Ausführung der Arbeit von diesem erkannt werden muss.
- Wenusch, Hermann
- § 923 ABGB
- § 924 ABGB
- OGH, 04.09.2013, 7 Ob 119/13w
- § 927 ABGB
- Gewährleistung
- ZRB 2014, 137
- § 929 ABGB
- § 925 ABGB
- § 1170 ABGB
- Warnpflicht(verletzung)
- § 931 ABGB
- § 933a ABGB
- § 933b ABGB
- § 926 ABGB
- Werklohnfälligkeit
- Baurecht
- § 932 ABGB
- § 930 ABGB
- § 1168a ABGB
- § 928 ABGB
- § 922 ABGB