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Undurchsetzbare Befristungsvereinbarung wegen des Verstoßes gegen das Erfordernis der schriftlichen Nennung eines unbedingten Endtermins

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 27
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1342 Wörter, Seiten 138-139

30,00 €

inkl MwSt

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Wenn die Verlängerung des Mietverhältnisses über den vertraglich genannten Endigungstermin hinaus nicht von einer Erklärung bloß des Mieters oder einem eindeutig objektivierbaren Verhalten des Vermieters abhängt, sondern von einer auslegungsbedürftigen Bedingung („friktionsfreier Ablauf des Mietverhältnisses“), gewährleistet die Befristungsvereinbarung nicht den vom Gesetzgeber beabsichtigten Zweck, dass sich der Mieter auf das unbedingte Ende des Mietverhältnisses einstellen kann.

  • OGH 22.1.2014, 3 Ob 219/13x
  • BG Fünfhaus, 9 C 596/12w
  • § 29 Abs 1 Z 3 lit a MRG
  • Miet- und Wohnrecht
  • LGZ Wien, 39 R 193/13s
  • WOBL-Slg 2014/51

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