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Unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen mit negativem Kapitalkonto

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
GESBand 2017
Inhalt:
Angrenzendes Steuerrecht
Umfang:
982 Wörter, Seiten 54-55

9,80 €

inkl MwSt

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In den Fällen einer unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils sind nach § 6 Z 9 lit a EStG die (negativen) Buchwerte des bisherigen Anteilsinhabers fortzuführen, ohne dass es beim übertragenden Gesellschafter zu einer Besteuerung nach § 24 Abs 2 letzter Satz EStG kommt. Der Gesetzgeber nimmt mit der Regelung des § 6 Z 9 lit a EStG bewusst in Kauf, dass beim Rechtsvorgänger eingetretene Wertsteigerungen beim Rechtsnachfolger besteuert werden.

Das Vorliegen einer Schenkung (unentgeltlichen Übertragung) setzt voraus, dass der Rechtsnachfolger durch die Übertragung des Gesellschaftsanteils tatsächlich bereichert wird. Das ist der Fall, wenn der reale Wert des Gesellschaftsanteils positiv ist, dh die (anteiligen) stillen Reserven und der Firmenwert höher sind, als der Negativstand des Kontos.

  • Bergmann, Sebastian
  • Mitunternehmeranteil
  • negatives Kapitalkonto
  • GES 2017, 54
  • VwGH, 21.09.2016, 2013/13/0018
  • Unentgeltliche Übertragung
  • Gesellschaftsrecht
  • UFS, 11.01.2013, RV/2205-W/12
  • § 24 EStG

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