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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Unerkennbarkeit von Produkten in Bieterlücken als unbehebbarer Mangel
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 9
- Materienrecht, 2713 Wörter
- Seiten 209-213
- https://doi.org/10.33196/zvg202203020901
20,00 €
inkl MwStDie Bezeichnung von Produkten in Bieterlücken in einer Art und Weise, die die angebotenen Produkte nicht erkennen lässt, stellt einen unbehebbaren Mangel dar, zumal aufgrund der Beifügung „oder gleichwertig“ nicht eindeutig erkennbar ist, welches Produkt genau angeboten wird. Dieser Mangel ist aufgrund einer infolge der verspäteten Präzisierung eintretenden Verbesserung der Wettbewerbssituation nicht verbesserbar.
- § 127 Abs 2 BVergG
- § 135 BVergG
- BVwG, 10.12.2021, W139 2246070-1/18E
- § 112 Abs 3 BVergG
- ZVG-Slg 2022/42
- § 125 Abs 7 BVergG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 138 Abs 1 BVergG
- § 141 Abs 1 Z 7 BVergG
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