


Unerkennbarkeit von Produkten in Bieterlücken als unbehebbarer Mangel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 9
- Inhalt:
- Materienrecht
- Umfang:
- 2713 Wörter, Seiten 209-213
20,00 €
inkl MwSt




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Die Bezeichnung von Produkten in Bieterlücken in einer Art und Weise, die die angebotenen Produkte nicht erkennen lässt, stellt einen unbehebbaren Mangel dar, zumal aufgrund der Beifügung „oder gleichwertig“ nicht eindeutig erkennbar ist, welches Produkt genau angeboten wird. Dieser Mangel ist aufgrund einer infolge der verspäteten Präzisierung eintretenden Verbesserung der Wettbewerbssituation nicht verbesserbar.
-
- § 127 Abs 2 BVergG
- § 135 BVergG
- BVwG, 10.12.2021, W139 2246070-1/18E
- § 112 Abs 3 BVergG
- ZVG-Slg 2022/42
- § 125 Abs 7 BVergG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 138 Abs 1 BVergG
- § 141 Abs 1 Z 7 BVergG
Die Bezeichnung von Produkten in Bieterlücken in einer Art und Weise, die die angebotenen Produkte nicht erkennen lässt, stellt einen unbehebbaren Mangel dar, zumal aufgrund der Beifügung „oder gleichwertig“ nicht eindeutig erkennbar ist, welches Produkt genau angeboten wird. Dieser Mangel ist aufgrund einer infolge der verspäteten Präzisierung eintretenden Verbesserung der Wettbewerbssituation nicht verbesserbar.
- § 127 Abs 2 BVergG
- § 135 BVergG
- BVwG, 10.12.2021, W139 2246070-1/18E
- § 112 Abs 3 BVergG
- ZVG-Slg 2022/42
- § 125 Abs 7 BVergG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 138 Abs 1 BVergG
- § 141 Abs 1 Z 7 BVergG