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Unerlaubte Datenabfragen – Entlassungsgrund

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Vertragsbedienstete, die wiederholt auf ihrem Dienstcomputer Steuerdaten von Verwandten auf deren Wunsch hin einsehen, um sie bei Steuererklärungen zu unterstützen oder Daten aus bloßer Neugier abfragen, setzen den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit.

  • § 34 Abs 2 lit b VbG
  • OGH, 14.02.2024, 9 ObA 109/23d
  • WBl-Slg 2024/91
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OLG Innsbruck, 22.11.2023, 15 Ra 45/23i-30

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