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Unfall beim Entladen eines Betonmischfahrzeugs; Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 22
- Rechtsprechung, 115 Wörter
- Seiten 76-76
- https://doi.org/10.33196/bbl201902007603
20,00 €
inkl MwStDer Vorgang des Entladens eines Betonmischfahrzeuges mittels Betonpumpe eines Betonpumpenfahrzeugs ist sowohl als Betriebsvorgang als auch als Verwendung des Betonmischfahrzeugs anzusehen.
Der Weitertransport des in den Zwischenbehälter und die Betonpumpe eingebrachten Betons bis zur Entladestelle stellt keine Entladung des Betonpumpenfahrzeugs dar.
Ist der Lenker des Betonpumpenfahrzeugs mit Willen des Halters des Betonmischfahrzeugs beim Abpumpvorgang tätig, ist er mitversicherte Person des Betonmischfahrzeugs im Sinn von § 2 Abs 2 KHVG.
Fügt er dadurch, dass er das Betonpumpenfahrzeug vorwerfbar auf einem ungeeigneten Untergrund aufstellt dem Lenker des Betonmischfahrzeugs einen Schaden zu, hat der Haftpflichtversicherer des Betonmischfahrzeugs gemäß § 332 ASVG die dem Geschädigten vom Sozialversicherungsträger erbrachten Leistungen zu ersetzen.
- BBL-Slg 2019/81
- OGH, 29.11.2018, 2 Ob 175/17z
- § 26 KHVG
- Unfall beim Entladen eines Betonmischfahrzeugs
- Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers
- § 2 Abs 2 KHVG
- § 1 EKHG
- Baurecht
- § 332 ASVG
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