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Ungebührliches Vorenthalten von Entgelt

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Nicht jede, sondern nur eine wesentliche Vertragsverletzung berechtigt zum vorzeitigen Austritt. Wesentlich ist eine Vertragsverletzung, wenn die weitere Fortsetzung des Vertrages dem Arbeitnehmer objektiv nicht zugemutet werden kann.

  • OLG Graz, 12.04.2018, 7 Ra 68/17z-159
  • § 26 Z 2 AngG
  • § 82a Abs 1 lit d GewO
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2019/11
  • OGH, 25.06.2018, 8 ObA 28/18b

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