Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Ungerechtfertigter Abruf einer werkvertraglichen Haftrücklassgarantie; Verjährung des Rückforderungsanspruchs

Autor

Egglmeier-​Schmolke, Barbara
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 20
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
649 Wörter, Seiten 66-67

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Ungerechtfertigter Abruf einer werkvertraglichen Haftrücklassgarantie; Verjährung des Rückforderungsanspruchs in den Warenkorb legen

Die anstelle eines Haftrücklasses vereinbarte Haftrücklassgarantie soll nach dem Parteiwillen die Rechtsposition des Werkbestellers nicht verschlechtern.

Wurde die Haftrücklassgarantie zu Unrecht abgerufen, steht dem Garantieauftraggeber eine Leistungskondiktion gemäß § 1431 ABGB analog gegen den Leistungsempfänger zu.

Der Kondiktionsanspruch des Auftraggebers aufgrund des ungerechtfertigten Abrufs einer werkvertraglichen Haftrücklassgarantie verjährt analog § 1486 Z 1 ABGB drei Jahre nach Abruf, denn der Werkunternehmer, der die Rückzahlung der zu Unrecht abgerufenen Garantieleistungen begehrt, macht im Ergebnis nichts anderes geltend als den restlichen Werklohn.

  • Egglmeier-Schmolke, Barbara
  • BBL-Slg 2017/72
  • § 1478 ABGB
  • § 880a ABGB
  • OGH, 25.11.2016, 10 Ob 62/16i
  • Verjährung des Rückforderungsanspruchs
  • Ungerechtfertigter Abruf einer werkvertraglichen Haftrücklassgarantie
  • § 1486 Z 1 ABGB
  • § 1431 ABGB
  • Baurecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice