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Unionsrechtliche Probleme einer parallellaufenden Sanktionierung von Submissionskartellen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEZKBand 14
Inhalt:
Abhandlung
Umfang:
5417 Wörter, Seiten 49-57

30,00 €

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Aufgrund fehlender Kollisionsnormen sind Unternehmen, die sich an einem Submissionskartell beteiligen, einer möglichen Doppelbestrafung ausgesetzt. Zum einen kann gegen solcherart kartellierender Unternehmen eine Kartellgeldbuße nach § 29 KartG verhängt werden, zum anderen ist auch eine Verbandsgeldbuße nach § 168b StGB iVm § 4 VbVG möglich. Eine Doppelbestrafung ist jedoch aufgrund der Einschlägigkeit des Grundsatzes ne bis in idem unzulässig. Zudem resultieren aus der parallellaufenden Sanktionierungsmöglichkeit andere, im Unionsrecht verwurzelte, Probleme. Ausgehend von der europäischen ECN+ Richtlinie sind Änderungen am System der Verbandsverantwortlichkeit dringend geboten, damit sichergestellt ist, dass bei jeder Zuwiderhandlung gegen EU-Wettbewerbsrecht wirksame und abschreckende Geldbußen verhängt werden können.

  • Maier , Christoph
  • Art 4 7. ZP EMRK
  • Submissionsabsprachen
  • § 168b StGB
  • Kartell- und Wettbewerbsrecht
  • Vergabeverfahren
  • Verbandsgeldbuße
  • ne bis in idem
  • Art 50 GRC
  • RL 2019/1
  • ECN+ Richtlinie
  • § 4 VbVG
  • Kartellgeldbuße
  • § 29 KartG
  • Verbot der Doppelbestrafung
  • Art 23 VO 1/2003
  • OEZK 2021, 49
  • Art 101 AEUV
  • Preisabsprachen

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