Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Unionsrechtlicher Grundsatz der Gleichbehandlung steht im Vergabeverfahren einem nach Ablauf der Bewerbungsfrist erfolgten Aufruf zur Übermittlung von Unterlagen nicht entgegen
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 28
- Rechtsprechung, 2010 Wörter
- Seiten 24-26
- https://doi.org/10.33196/wbl201401002401
30,00 €
inkl MwStDer Grundsatz der Gleichbehandlung ist dahin auszulegen, dass er nicht der Aufforderung eines öffentlichen Auftraggebers an einen Bewerber entgegensteht, nach Ablauf der Frist für die Abgabe von Bewerbungen für ein Vergabeverfahren die Situation dieses Bewerbers beschreibende Unterlagen, wie die veröffentlichte Bilanz, zu übermitteln, wenn objektiv nachprüfbar ist, dass sie vor Ablauf der Bewerbungsfrist existierten, soweit in den Verdingungsunterlagen nicht ausdrücklich vorgeschrieben war, dass sie übermittelt werden müssen und andernfalls die Bewerbung ausgeschlossen wird. Eine solche Aufforderung darf nicht den oder die Bewerber, an den bzw. die sie gerichtet war, ungerechtfertigt begünstigen oder benachteiligen.
- EuGH, 10.10.2013, Rs C-336/12, (Ministeriet for Forskning, Innovation og Videregaėnde Uddannelser/Manova A/S; Østre Landsret [Dänemark])
- Grundsatz der Gleichbehandlung
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2014/1
- RL 2004/18/EG des EP und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge
Weitere Artikel aus diesem Heft
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €