Universitäre Regelungen im Hinblick auf Plagiate bei AbschlussarbeitenUniversity Regulations with Regard to Plagiarism in Thesis
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHRBand 23
- Aufsatz, 6162 Wörter
- Seiten 139 -149
- https://doi.org/10.33196/zfhr202404013901
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Im Mittelpunkt des vorliegenden Beitrages steht ein Vergleich der vorhandenen Regelungen im Hinblick auf Plagiate bei Abschlussarbeiten an den sechs österreichischen allgemeinen öffentlichen Universitäten Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien. Zu diesem Zweck werden die einschlägigen Satzungsbestimmungen analysiert und einander gegenübergestellt. Es zeigt sich, dass Umfang und Inhalt dieser Regelungen sehr unterschiedlich sind. Insgesamt gesehen liegt der Schwerpunkt dabei klar auf der mehr oder weniger detaillierten Festlegung der Konsequenzen eines festgestellten Plagiierens im Rahmen von Abschlussarbeiten. Eine Präzisierung des im HS-QSG wenig praxisrelevant definierten Plagiatsbegriffes in der Form, dass konkrete Anhaltspunkte gegeben werden, wann eine Abschlussarbeit in ihrer Gesamtheit als Plagiat zu bewerten ist, erfolgt dagegen kaum. Ergänzend wird anhand einer Stichwortsuche untersucht, inwieweit es auf den Homepages der betrachteten Universitäten über den Satzungsinhalt hinausgehende Informationen zum Themenbereich „Plagiate im weiteren Sinn“ gibt. Diesbezüglich existieren ebenfalls erhebliche Differenzen zwischen den sechs Universitäten. Besonders umfangreich und auch inhaltlich hilfreich sind die diesbezüglichen Informationen auf der Homepage der Universität Wien.
- Reichmann, Gerhard
- Koller, Silke
- Abschlussarbeiten
- Plagiate
- § 2a HS-QSG
- § 92 UrhG
- § 93 UrhG
- ZFHR 2024, 139
- § 82 UrhG
- Satzungen
- § 293 StGB
- § 116a UG
- Öffentliches Recht
- § 83 UrhG
- § 83 UG
- Universitäten
- § 116 UG
- § 228 StGB
- § 51 UG
- § 91 UrhG
- Informationen
- § 73 UG
- § 81 UrhG
- § 80 UG
- § 81 UG
- § 89 UG