


Unspezifische Geschäftsraumwidmung; erlaubte Kurzzeitvermietung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 27
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 70 Wörter, Seiten 239-239
20,00 €
inkl MwSt




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Hat sich der Wohnungseigentümer im Wohnungseigentumsvertrag die Nutzung seiner Objekte offengehalten und wurde eine unspezifische Geschäftsraumwidmung für diese Objekte vereinbart, so fällt darunter auch die tageweise Kurzzeitvermietung.
Dies gilt auch, wenn zum Zeitpunkt der Vereinbarung die Kurzzeitvermietung der Objekte noch nicht üblich oder vorhersehbar war.
Eine eigenmächtige Widmungsänderung, die ein Unterlassungsbegehren gemäß § 16 Abs 2 WEG 2002 rechtfertigen könnte, setzt die Überschreitung der Verkehrsüblichkeit voraus.
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- Unspezifische Geschäftsraumwidmung
- erlaubte Kurzzeitvermietung
- OGH, 04.07.2024, 5 Ob 68/24x
- BBL-Slg 2024/182
- § 16 Abs 2 WEG
- Baurecht
Hat sich der Wohnungseigentümer im Wohnungseigentumsvertrag die Nutzung seiner Objekte offengehalten und wurde eine unspezifische Geschäftsraumwidmung für diese Objekte vereinbart, so fällt darunter auch die tageweise Kurzzeitvermietung.
Dies gilt auch, wenn zum Zeitpunkt der Vereinbarung die Kurzzeitvermietung der Objekte noch nicht üblich oder vorhersehbar war.
Eine eigenmächtige Widmungsänderung, die ein Unterlassungsbegehren gemäß § 16 Abs 2 WEG 2002 rechtfertigen könnte, setzt die Überschreitung der Verkehrsüblichkeit voraus.
- Unspezifische Geschäftsraumwidmung
- erlaubte Kurzzeitvermietung
- OGH, 04.07.2024, 5 Ob 68/24x
- BBL-Slg 2024/182
- § 16 Abs 2 WEG
- Baurecht