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Unspezifische Geschäftsraumwidmung; erlaubte Kurzzeitvermietung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 27
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
70 Wörter, Seiten 239-239

20,00 €

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Hat sich der Wohnungseigentümer im Wohnungseigentumsvertrag die Nutzung seiner Objekte offengehalten und wurde eine unspezifische Geschäftsraumwidmung für diese Objekte vereinbart, so fällt darunter auch die tageweise Kurzzeitvermietung.

Dies gilt auch, wenn zum Zeitpunkt der Vereinbarung die Kurzzeitvermietung der Objekte noch nicht üblich oder vorhersehbar war.

Eine eigenmächtige Widmungsänderung, die ein Unterlassungsbegehren gemäß § 16 Abs 2 WEG 2002 rechtfertigen könnte, setzt die Überschreitung der Verkehrsüblichkeit voraus.

  • Unspezifische Geschäftsraumwidmung
  • erlaubte Kurzzeitvermietung
  • OGH, 04.07.2024, 5 Ob 68/24x
  • BBL-Slg 2024/182
  • § 16 Abs 2 WEG
  • Baurecht

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