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Unterbrechung des Verfahrens zur Bestellung des Schiedsrichters durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

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Ein die Masse betreffendes Schiedsverfahren wird durch die Insolvenzverfahrenseröffnung unterbrochen. Maßgeblich ist nicht die Schiedshängigkeit, sondern der erste schiedsverfahrensrechtliche Schritt zur Anspruchsverfolgung. Liegt dieser in der Aufforderung des Schiedsklägers an den Schiedsbeklagten, einen Schiedsrichter zu benennen, unterbricht die nachfolgende Insolvenzverfahrenseröffnung das Verfahren zur Bestellung des Schiedsrichters.

Wird der Antrag auf Schiedsrichterbestellung nach bereits eingetretener Unterbrechung gestellt, ist er zurückzuweisen.

  • § 582 ZPO
  • § 7 IO
  • Öffentliches Recht
  • JBL 2015, 601
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 581 ZPO
  • OGH, 17.03.2015, 18 ONc 1/15i
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 6 IO
  • Arbeitsrecht

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