


Unterentlohnung von bis zu drei Arbeitnehmern – EuGH-Urteil „Maksimovic“ nicht anwendbar
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 7
- Inhalt:
- Materienrecht
- Umfang:
- 1436 Wörter, Seiten 425-427
20,00 €
inkl MwSt




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Sind bei einer Übertretung des § 29 Abs 1 LSD-BG bis zu drei Arbeitnehmer von der Unterentlohnung betroffen, so ist (aufgrund einer absoluten Höchstgrenze der Gesamtsumme bzw Maximalstrafdrohung und da dieser Regelung gewichtige öffentliche Interessen zugrunde liegen) die „Maksimovic“-Judikatur des EuGH nicht anzuwenden.
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- § 22 Abs 2 VStG
- LVwG Vlbg, 29.06.2020, LVwG-1-382/2019-R7
- § 29 Abs 1 LSD-BG
- ZVG-Slg 2020/80
- Verwaltungsverfahrensrecht
Sind bei einer Übertretung des § 29 Abs 1 LSD-BG bis zu drei Arbeitnehmer von der Unterentlohnung betroffen, so ist (aufgrund einer absoluten Höchstgrenze der Gesamtsumme bzw Maximalstrafdrohung und da dieser Regelung gewichtige öffentliche Interessen zugrunde liegen) die „Maksimovic“-Judikatur des EuGH nicht anzuwenden.
- § 22 Abs 2 VStG
- LVwG Vlbg, 29.06.2020, LVwG-1-382/2019-R7
- § 29 Abs 1 LSD-BG
- ZVG-Slg 2020/80
- Verwaltungsverfahrensrecht