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Unterentlohnung von bis zu drei Arbeitnehmern – EuGH-Urteil „Maksimovic“ nicht anwendbar

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 7
Inhalt:
Materienrecht
Umfang:
1436 Wörter, Seiten 425-427

20,00 €

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Sind bei einer Übertretung des § 29 Abs 1 LSD-BG bis zu drei Arbeitnehmer von der Unterentlohnung betroffen, so ist (aufgrund einer absoluten Höchstgrenze der Gesamtsumme bzw Maximalstrafdrohung und da dieser Regelung gewichtige öffentliche Interessen zugrunde liegen) die „Maksimovic“-Judikatur des EuGH nicht anzuwenden.

  • § 22 Abs 2 VStG
  • LVwG Vlbg, 29.06.2020, LVwG-1-382/2019-R7
  • § 29 Abs 1 LSD-BG
  • ZVG-Slg 2020/80
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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