


Unterfertigung einer Befristungsvereinbarung durch den Parteienvertreter, mit der das im Rahmen gerichtlicher Vergleichsverhandlungen erzielte Einvernehmen verschriftlicht wird
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 35
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 184 Wörter, Seiten 310-310
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Die eigenhändige Unterfertigung der Befristungsvereinbarung durch die Parteienvertreter steht der Unterfertigung durch die Partei gleich. Dies gilt auch, wenn das im Rahmen gerichtlicher Vergleichsverhandlungen mit der anwesenden, anwaltlich vertretenen Partei erzielte Einvernehmen verschriftlicht wird.
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- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2022/34
- OGH, 23.02.2021, 8 Ob 81/20z, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- LGZ Wien, 39 R 102/20v
- § 29 MRG
Die eigenhändige Unterfertigung der Befristungsvereinbarung durch die Parteienvertreter steht der Unterfertigung durch die Partei gleich. Dies gilt auch, wenn das im Rahmen gerichtlicher Vergleichsverhandlungen mit der anwesenden, anwaltlich vertretenen Partei erzielte Einvernehmen verschriftlicht wird.
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2022/34
- OGH, 23.02.2021, 8 Ob 81/20z, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- LGZ Wien, 39 R 102/20v
- § 29 MRG