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Unterlassene Abgabe von Treibhausgasemissionszertifikaten ist bei tatsächlicher Verfügung darüber einer „Emissionsüberschreitung“ gleichzusetzen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 27
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
2641 Wörter, Seiten 690-692

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1. Art 16 Abs 3 und 4 der RL 2003/87/EG ist dahin auszulegen, dass es ihm zuwiderläuft, wenn ein Betreiber, der die Zertifikate für das Kohlendioxidäquivalent in Höhe seiner Emissionen des Vorjahres nicht bis zum 30. April des laufenden Jahres abgegeben hat, obwohl er zu diesem Zeitpunkt über eine ausreichende Anzahl von Zertifikaten verfügt, der in dieser Bestimmung vorgesehenen Sanktion wegen Emissionsüberschreitung entgeht.

2. Art 16 Abs 3 und 4 der RL 2003/87 ist dahin auszulegen, dass die in dieser Bestimmung vorgesehene Höhe der pauschalen Sanktion vom nationalen Gericht nicht unter Berufung auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit angepasst werden darf.

  • WBl-Slg 2013/248
  • Art 16 Abs 3 und 4 der RL 2003/87/EG des EP und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der RL 96/61/EG des Rates
  • EuGH, 17.10.2013, Rs C-203/12, (Billerud Karlsborg AB, Billerud Skärblacka AB/Naturvårdsverket; Högsta domstolen [Schweden])
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

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