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Unterlassene Lastenfreistellung; Regressanspruch des Berufshaftpflichtversicherers

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Verabsäumt es ein Rechtsanwalt oder Notar, entgegen der Treuhandvereinbarung für die Lastenfreistellung der erworbenen Liegenschaft Vorsorge zu treffen und ersetzt die Berufshaftpflichtversicherung dem Käufer den so erlittenen Schaden, gehen die Ansprüche des Käufers gegen den um den Aufwand der Lastenfreistellung bereicherten Verkäufer gemäß § 1358 ABGB iVm § 67 VersVG auf die Haftpflichtversicherung über.

  • OGH, 14.03.2013, 2 Ob 256/12d
  • BBL-Slg 2013/146
  • Regressanspruch des Berufshaftpflichtversicherers
  • Unterlassene Lastenfreistellung
  • Baurecht
  • § 67 VersVG
  • § 1358 ABGB

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