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Unterlassung geeigneter und zur Verfügung stehender Maßnahmen zum Schutz des Lebens

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 2
Inhalt:
Judikatur - Materienrecht
Umfang:
2034 Wörter, Seiten 555-558

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Art 2 EMRK beinhaltet (auch) die positive Verpflichtung von Behörden, präventive Maßnahmen zum Schutz von Personen zu treffen, deren Leben durch kriminelle Handlungen Dritter gefährdet werden könnte.

Eine Verletzung des Art 2 EMRK liegt dann vor, wenn die Behörden – sofern sie von der unmittelbaren Lebensbedrohung einer Person wussten oder hätten wissen müssen – nicht alles getan haben, was vernünftigerweise hätte erwartet werden können.

  • § 88 Abs 2 SPG
  • VwG Wien, 18.06.2015, VGW-102/V/013/25915/2014
  • ZVG-Slg 2015/143
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • Art 2 EMRK

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