


Unterlassung geeigneter und zur Verfügung stehender Maßnahmen zum Schutz des Lebens
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 2
- Inhalt:
- Judikatur - Materienrecht
- Umfang:
- 2034 Wörter, Seiten 555-558
20,00 €
inkl MwSt




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Art 2 EMRK beinhaltet (auch) die positive Verpflichtung von Behörden, präventive Maßnahmen zum Schutz von Personen zu treffen, deren Leben durch kriminelle Handlungen Dritter gefährdet werden könnte.
Eine Verletzung des Art 2 EMRK liegt dann vor, wenn die Behörden – sofern sie von der unmittelbaren Lebensbedrohung einer Person wussten oder hätten wissen müssen – nicht alles getan haben, was vernünftigerweise hätte erwartet werden können.
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- § 88 Abs 2 SPG
- VwG Wien, 18.06.2015, VGW-102/V/013/25915/2014
- ZVG-Slg 2015/143
- Verwaltungsverfahrensrecht
- Art 2 EMRK
Art 2 EMRK beinhaltet (auch) die positive Verpflichtung von Behörden, präventive Maßnahmen zum Schutz von Personen zu treffen, deren Leben durch kriminelle Handlungen Dritter gefährdet werden könnte.
Eine Verletzung des Art 2 EMRK liegt dann vor, wenn die Behörden – sofern sie von der unmittelbaren Lebensbedrohung einer Person wussten oder hätten wissen müssen – nicht alles getan haben, was vernünftigerweise hätte erwartet werden können.
- § 88 Abs 2 SPG
- VwG Wien, 18.06.2015, VGW-102/V/013/25915/2014
- ZVG-Slg 2015/143
- Verwaltungsverfahrensrecht
- Art 2 EMRK