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Juristische Blätter

Heft 12, Dezember 2015, Band 137

Unterlassungsanspruch gegen Publikation wissenschaftlicher Erkenntnisse, die die Ehre eines Verstorbenen verletzen?

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Schutzgegenstand der – nach Art 17 StGG und Art 10 EMRK geschützten – Freiheit der Wissenschaft sind die auf wissenschaftlicher Eigengesetzlichkeit beruhenden Prozesse, Verhaltensweisen und Entscheidungen bei der Suche nach Erkenntnissen, ihre Deutung und Weitergabe. Zwar berechtigt die Freiheit der Wissenschaft nicht zur Aufstellung unwahrer Tatsachenbehauptungen. Jedoch laufen wissenschaftliche Veröffentlichungen meist auf Wertungen hinaus, auch soweit ihnen tatsächliche Feststellungen zugrundeliegen; im Hinblick auf die Freiheit der Berufsausübung und der Wissenschaft scheiden insoweit daher Unterlassungs- und Widerrufsansprüche in der Regel aus.

Zudem hängt der verfassungsrechtliche Schutz der Wissenschaft nicht von der Richtigkeit der Methoden und Ergebnisse ab, ebensowenig von der Stichhaltigkeit der Argumentation oder der Vollständigkeit der verwendeten Gesichtspunkte und Belege. Über ihr Resultat kann wiederum nur mit wissenschaftlichen Methoden befunden werden. Selbst allfällige Einseitigkeiten und Lücken würden die Annahme von Wissenschaft nicht grundsätzlich ausschließen; der Begriff ist vielmehr weit zu verstehen. Für die Reichweite des Schutzes nach Art 10 EMRK ist auch unerheblich, ob es sich um eine Minderheitenmeinung in der Wissenschaft handelt.

Anderes würde nur dann gelten, wenn das betreffende Werk den Wissenschaftlichkeitsanspruch systematisch verfehlt, namentlich weil es nicht nach Wahrheit sucht, sondern vorgefassten Meinungen lediglich den Anschein wissenschaftlicher Methode gibt. Indiz dafür ist, dass bestimmte Quellen und Ansichten systematisch ausgeblendet werden. Hingegen ist für die Beurteilung eines Werks als wissenschaftlich oder nicht wissenschaftlich die Bezeichnung durch den Autor ebensowenig entscheidend wie das Bestreiten der Wissenschaftlichkeit durch andere.

  • § 16 ABGB
  • § 1330 ABGB
  • OGH, 25.09.2015, 6 Ob 182/15f
  • Art 10 EMRK
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Art 17 StGG
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • OLG Wien, 30.06.2015, 4 R 224/14m
  • Zivilverfahrensrecht
  • JBL 2015, 789
  • Arbeitsrecht

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