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Unterlassungsbegehren eines Wohnungseigentümers kann sich auch auf mehrere WE-Objekte beziehen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 38
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
4524 Wörter, Seiten 117-122

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Das Unterlassungsbegehren des Wohnungseigentümers muss sich nicht auf einzelne WE-Objekte beziehen, er muss also nicht mehrere zwar gleichartige, aber selbständige Ansprüche kumulieren, vielmehr kann er einen Unterlassungsanspruch auf Basis einer Störungshandlung erheben und dem daraus abgeleiteten Unterlassungsgebot eine zulässige weite Fassung geben.

  • Klicka, Thomas
  • OGH, 18.01.2024, 5 Ob 66/23a
  • LGZ Wien, 35 R 247/22s
  • BG Hietzing, 9 C 302/19t
  • WOBL-Slg 2025/26
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 523 ABGB
  • § 16 Abs 2 WEG

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