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Unternehmenskauf durch Share Deal mittels eigens gegründeter Übernahmegesellschaft – Auswirkungen eines wegen Einlagenrückgewähr nichtigen Kreditvertrages auf Mithaftungen

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Die vertragliche Ausgestaltung einer Unternehmensakquisition durch die daran Beteiligten (Bank, Zielgesellschaft, Übernahmegesellschaft und deren dahinterstehende Gesellschafter) kann aufgrund der Parteienabsicht als Einheit zu beurteilen sein.

In diesem Fall ist zwar eine Kreditaufnahme durch die Zielgesellschaft zur Finanzierung der Anteile an ihr selbst nichtig.

Die von der Übernahmegesellschaft und deren dahinterstehenden Gesellschaftern zusätzlich eingegangenen Garantieverträge und Haftungen sind jedoch wirksam. Die Übernahmegesellschaft ist diesfalls materiell-rechtlich ebenfalls als Kreditschuldnerin anzusehen und begründet somit eine eigene Verbindlichkeit. Diese kann von ihren eigenen Gesellschaftern auch wirksam besichert werden.

Eine Akzessorietät zum von der Zielgesellschaft selbst aufgenommenen Kreditvertrag besteht daher nicht. Die Nichtigkeit dieses Kreditvertrages schlägt somit nicht auf die insofern eigenen Verbindlichkeiten der Übernahmegesellschaft und deren dahinterstehenden Gesellschafter durch.

  • OGH, 17.07.2013, 3 Ob 50/13v
  • § 25d KSchG
  • GES 2013, 389
  • § 25e KSchG
  • § 25c KSchG
  • § 82 GmbHG
  • Gesellschaftsrecht
  • § 1352 ABGB

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