



Unternehmensleitung in der Aktiengesellschaft und Künstliche Intelligenz
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 38
- Aufsatz, 11704 Wörter
- Seiten 697 -710
- https://doi.org/10.33196/wbl202412069701
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Künstliche Intelligenz ist von einem rasanten technischen Fortschritt geprägt. Damit geht auch eine Vielzahl gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen einher, insbesondere jene, wie sog „robots in the boardroom“ einzuordnen sind. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob und bejahendenfalls unter welchen Voraussetzungen der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Unternehmensleitung der Aktiengesellschaft zulässig ist. Zu diesem Zweck analysiert der Beitrag zunächst die technischen Rahmenbedingungen. Im Anschluss daran gibt der Beitrag Aufschluss darüber, ob Künstliche Intelligenz zum Organmitglied bestellt werden kann. Schließlich klärt der vorliegende Beitrag, unter welchen Voraussetzungen Künstliche Intelligenz durch den Vorstand zur Entscheidungsvorbereitung eingesetzt werden darf.
- Ewerz, Simon
- Peintner, Andreas
- artifizielle Organwalter
- Auswahl (cura in eligendo)
- Einweisung (cura in instruendo)
- Kardinalpflichten
- Sorgfaltsanforderungen
- Überwachung (cura in custodiendo)
- WBL 2024, 697
- § 75 AktG
- § 25 GmbHG
- § 18 GmbHG
- § 22 GmbHG
- Künstliche Intelligenz
- § 82 AktG
- § 84 AktG
- Vorstand
- § 70 AktG
- Geschäftsführung
- Maschinelles Lernen
- Aktiengesellschaft
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Delegation
- § 15 GmbHG
- Unternehmensleitung
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