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Unternehmensrecht: Zur Auslegung der Handelsvertreter-RL

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Art 1 Abs 2 der RL 86/653/EWG ist dahin auszulegen, dass eine Person nicht notwendigerweise über die Möglichkeit verfügen muss, die Preise der Waren, deren Verkauf sie für Rechnung des Unternehmers besorgt, zu ändern, um als Handelsvertreter iS dieser Bestimmung eingestuft zu werden.

  • WBl-Slg 2020/122
  • EuGH, 04.06.2020, Rs C-828/18, Trendsetteuse SARL/DCA SARL; Tribunal de commerce de Paris [Handelsgericht Paris, Frankreich]
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • Art 1 Abs 2 der RL 86/653/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der MS betreffend die selbständigen Handelsvertreter

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