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Unternehmensverpachtung iSd § 12a Abs 5 MRG an den Ehegatten
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 27
- Rechtsprechung, 3233 Wörter
- Seiten 73-77
- https://doi.org/10.33196/wobl201403007301
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inkl MwSt§ 12a Abs 5 MRG enthält keine Ausnahme für den Fall der Familienzugehörigkeit des Pächters. Allerdings sind Eheleute auch verpflichtet, einander im Fall einer Krankheit und einer physischen Behinderung beizustehen, im Rahmen des Möglichen das Leben zu erleichtern und in jeder Weise Rücksicht zu nehmen. Auch der Beistand im Krankheitsfall umfasst daher sowohl eine materielle als auch eine immaterielle Komponente. Die in § 90 Abs 2 ABGB normierte Mitwirkung im Erwerb des Partners ist ein Unterfall der Beistandspflicht, so dass möglich ist, dass das Unternehmen vom Ehegatten nicht auf Basis einer entsprechenden vertraglichen Willenseinigung (Pacht) genutzt wird, sondern der Betrieb während der Krankheit des Mieters in Erfüllung einer ehelichen Beistandspflicht geführt wird.
- BG Innsbruck, 11 C 455/11w
- § 90 Abs 1 ABGB
- OGH, 16.10.2013, 7 Ob 155/13i
- Miet- und Wohnrecht
- § 12a Abs 5 MRG
- LG Innsbruck, 1 R 208/12p
- WOBL-Slg 2014/22
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