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Fidler/​Riss

Unternehmerkreditverträge und negative Indikatorwerte

Mit Fokus auf gemeinnützige Bauvereinigungen als Kreditnehmer
  • 115 Seiten, eBook
  • ISBN 978-3-7046-8637-4 (Print)
  • ISBN 978-3-7046-8719-7 (eBook)
  • Erscheinungsdatum: 8. März 2021

35,10 €

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Bezugsvariante

Welche rechtlichen Konsequenzen haben negative Indikatorwerte in Kreditverträgen für Kreditnehmer und Banken?

Die Autoren dieses Handbuchs zeigen anschaulich, wie die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts auf Kreditverträge anzuwenden sind. Der Fokus liegt auf gemeinnützigen Bauvereinigungen als Kreditnehmer, die sich innerhalb des organisationsrechtlichen Rahmens des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts bewegen müssen.

Variabel verzinste Kreditverträge sind in Österreich der Regelfall. Dabei ist der Kreditzinssatz an einen Indikator gekoppelt (zB an den 3-Monats-EURIBOR). Der Kreditzinssatz errechnet sich aus der Summe von Indikatorwert und Aufschlag (Marge). Dieser Indikatorwert ist seit dem Jahr 2015 negativ, was nicht vorhersehbar war. Neuere Kreditverträge sehen deshalb vor, dass der Kreditzins niemals unter den Aufschlag sinken kann. Diese Klausel fehlt jedoch in Altverträgen. Das wirft die Frage auf, ob negative Indikatorwerte dazu führen, dass der Kreditzinssatz unter den Aufschlag sinkt und die Marge der Bank reduziert; oder ob die Bank sogar Zahlungen an den Kreditnehmer leisten muss (sogenannte "Negativzinsen"). Die Autoren analysieren das Problem aus bank- und kreditvertragsrechtlicher Sicht und wenden dabei die ergänzende Vertragsauslegung und die Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage an.

Philipp Fidler ist Assistent am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bürgerlichen Recht, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht.

Olaf Riss ist Professor für Wirtschaftsprivatrecht an der Universität Klagenfurt und Associated Researcher am Institut für Europäisches Schadenersatzrecht der ÖAW und der Universität Graz. Er habilitierte sich an der Universität Wien für die Fächer Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Zivilverfahrensrecht und legte die Rechtsanwaltsprüfung ab. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im AGB-Recht und Bankvertragsrecht, im Kreditsicherungsrecht sowie in der Rechtsökonomie.