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Heft 9, September 2014, Band 136
Untreuestrafbarkeit zu Lasten einer Aktiengesellschaft
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 136
- Rechtsprechung, 6527 Wörter
- Seiten 599-606
- https://doi.org/10.33196/jbl201409059904
30,00 €
inkl MwStDer Einwand, wonach nicht die Aktiengesellschaft, sondern die Alleinaktionärin Trägerin des von § 153 StGB geschützten Rechtsguts sei, setzt sich über die Rechtssubjektivität der Aktiengesellschaft hinweg (§ 1 AktG). Eine dem Sonderfall der „Einmann GmbH“ vergleichbare Lage liegt bei einer zu Lasten einer Aktiengesellschaft, die nur eine Aktionärin hat, begangenen Untreue nicht vor, wenn diese Alleinaktionärin eine Aktiengesellschaft mit einer Mehrheit von Aktionären ist und es an einer Einwilligung all dieser Aktionäre zu einer Selbstschädigung mangelt. Eine Überschreitung von der Hauptversammlung aktienrechtlich vorgegebenen Kompetenzen ist auch unter dem Aspekt des § 153 StGB unzulässig. Die Untreuestrafbarkeit kann durch die Zustimmung der Aktionäre oder der Alleinaktionärin grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Bei einer Untreue zu Lasten einer AG ist nicht der Schaden der Aktionäre maßgebend, sondern jener, den die AG als eigenes Rechtssubjekt erleidet.
- Kapsch, Ingo
- Kier, Roland
- Öffentliches Recht
- § 153 StGB
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- LG Wiener Neustadt, 21.06.2011, 49 Hv 69/09f
- Zivilverfahrensrecht
- JBL 2014, 599
- OGH, 30.01.2014, 12 Os 117/12s12 Os 118/12p
- Arbeitsrecht
- § 52 AktG
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