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Heft 2, Februar 2017, Band 139
Untunlichkeit der Naturalrestitution auf Basis eines verschuldensunabhängigen Beseitigungsanspruchs
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 139
- Rechtsprechung, 1876 Wörter
- Seiten 104-106
- https://doi.org/10.33196/jbl201702010401
30,00 €
inkl MwStAuch bei einem auf § 354 bzw § 523 ABGB gestützten Begehren auf Wiederherstellung des früheren Zustands stellt sich die Frage der Tunlichkeit der Naturalrestitution (§ 1323 ABGB). Diese ist regelmäßig nur zu bejahen, wenn ein verständiger Eigentümer in der Lage des Geschädigten, der den Schaden selbst zu tragen hätte, ebenfalls diese Aufwendungen machen würde (hier: ausschließlich auf das Eigentumsrecht gestützter Beseitigungsanspruch hinsichtlich Gerölls des Nachbarn wegen Untunlichkeit verneint, da der Kostenaufwand [rund € 7.800,–] die eingetretene Wertminderung der Liegenschaft [maximal € 250,–, plus jährlicher Ertragsverlust von durchschnittlich € 14,–] ganz erheblich übersteigen würde). Bei Untunlichkeit der Naturalrestitution ist der Beeinträchtigte auf den Ersatz der eingetretenen Wertminderung beschränkt.
- OGH, 24.05.2016, 1 Ob 62/16y
- LGZ Graz, 10.12.2015, 5 R 133/15p
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- BG Graz-West, 25.06.2015, 14 C 1119/13t
- § 523 ABGB
- § 354 ABGB
- Zivilverfahrensrecht
- § 1323 ABGB
- Arbeitsrecht
- JBL 2017, 104
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