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Unverfallbarkeit von Betriebspensionen
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 35
- Rechtsprechung, 569 Wörter
- Seiten 236-236
- https://doi.org/10.33196/wbl202104023601
30,00 €
inkl MwStSeit der neuen Fassung des § 7 Abs 1 BPG kommt es für die Unverfallbarkeit einer Anwartschaft auf eine Betriebspension aus einer direkten Leistungszusage nicht mehr auf die Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses an, wenn seit der Erteilung der Leistungszusage mehr als drei Jahre vergangen sind. Wurde eine Leistungszusage vor Inkrafttreten der neuen Regelung erteilt, ist für den Ablauf der Frist nur wesentlich, dass sie seit Erteilung der Leistungszusage verstrichen ist. Sie beginnt also nicht wieder neu zu laufen.
- WBl-Slg 2021/61
- OLG Linz, 29.09.2020, 12 Ra 46/20a-15
- § 7 Abs 1 BPG
- OGH, 27.01.2021, 9 ObA 100/20a
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 7Art VI Abs 1 Z 16 BPG idF BGBl I 2018/54
- LG Linz, 04.06.2020, 8 Cga 9/20s-9
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